GLOBALGAP Zertifizierungsgrundlagen

Die Zertifizierung ist ein Verfahren, das von der Zertifizierungsstelle durchgeführt wird, und bestätigt, dass das identifizierte Produkt oder der Prozess die Anforderungen erfüllt. Im GlobalGAP-System wird das Herstellungsverfahren bei einem bestimmten Hersteller zertifiziert.  Als Hersteller bezeichnet man eine natürliche Person oder ein Betrieb, eine Gruppe von Herstellern, die für die von Ihnen hergestellten Produkte gemäß dem Zertifizierungsbereich verantwortlich sind. Sie tragen auch die Verantwortung für die im Rahmen der Tätigkeit dieser Einheit verkauften Produkte.

Das  Zertifizierungsverfahren kann für den individuellen Hersteller oder für eine Gruppe der Hersteller durchgeführt werden.

Als Erstes soll der Hersteller, der sich dem Zertifizierungsverfahren von GlobalGAP unterzogen werden will, eine entsprechende Zertifizierungsstelle auswählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen individuellen Hersteller oder Herstellergruppe handelt. Die Zertifizierungsstelle muss von GlobalGAP im Bereich der relevanten Aktivitäten des Herstellers anerkannt werden.  Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Stelle ist der Hersteller verantwortlich. Mit der ausgewählten Zertifizierungsstelle muss man einen Vertrag schließen, eine Gebühr für die Registrierung zahlen, und alle für die Registrierung notwendigen Unterlagen vorlegen. Die Unterlagen sollen folgende Informationen enthalten:

– Information über das Unternehmen oder den Betrieb und seinen Standort, Kontaktdaten,

– Information über den Verarbeitungsbetrieb, der zertifiziert wird,

– Information über das Produkt, das dem Zertifizierungsverfahren unterzogen wird,

– Versionen der Checkliste, der gemäß die Zertifizierung durchgeführt wird.

Zertifizierungsverfahren für individuelle Hersteller

Der individuelle Landwirt  beantragt selbst die Zertifizierung bei einer Zertifizierungsstelle. Wenn die Zertifizierung im Betrieb das erste Mal durchgeführt wird, soll zuerst eine Voruntersuchung durchgeführt werden. Sie besteht aus:

– der Eigenkontrolle des Herstellers auf seine eigene Verantwortung,

– der geplanten externen Inspektion, die vom Vertreter der Zertifizierungsstelle durchgeführt wird,

Die Voruntersuchung wird nur einmal im Jahr der Registrierung bei der Zertifizierungsstelle durchgeführt und umfasst alle Phasen der Produktion, die Orte und die damit verbundene Infrastruktur.

Danach wird die erste richtige Bewertung durchgeführt. Sie umfasst:

– die Eigenkontrolle, die mindestens einmal im Jahr anhand der richtig ausgewählten vollständigen Checkliste durchgeführt wird,

– externe Bewertung, die von der Zertifizierungsstelle durchgeführt wird. Sie wird anhand der Checkliste in Form der geplanten und unangekündigten Inspektionen durchgeführt.

Die erste geplante Inspektion muss mindestens 3 Monate nach der Umsetzung des Systems durchgeführt werden, um relevante Beweise (für Produktregistrierung) zu bekommen.

Die Auswahl des Zeitraums, in dem die erste Kontrolle durchgeführt wird, hängt davon ab, ob das Subjekt der Zertifizierung zum ersten mal unterzogen wird oder ob das zuvor ausgestellte Zertifikat verlängert wird. Die beste Zeit für die Durchführung der Inspektion ist die Zeit vor den kommenden Ernten. Wenn bei der Überprüfung eine fehlende Übereinstimmung von mehr als 5% festgestellt wird und keine Korrekturmaßnahmen innerhalb von 3 Monaten nach der Voruntersuchung im Betrieb ergriffen werden, wird die Kontrolle wiederholt.

Die nächste Inspektion nach der ersten Zertifizierung muss durchgeführt werden, wenn das Produkt verfügbar ist (auf dem Feld oder im Lager), um die Repräsentativität der Probe zu gewährleisten, die jährlich geprüft wird. Wenn bei den Überprüfungen eine fehlende  Übereinstimmung von mehr als 5% festgestellt wird, muss man Korrekturmaßnahmen in den nächsten 28 Tagen nach der Inspektion ergreifen.

Die Bestimmung der Inspektionsdauer sowohl bei der ersten als auch bei den nächsten Zertifizierungen hängt von vielen Faktoren ab, wie z. B. der Anbaufläche, der Anzahl der registrierten Kulturen, der Anzahl der Zertifikate sowie von der von der Organisation ausgewählten Option.

Unangekündigte Inspektionen

Die Hersteller, die ungefähr vor einem halben Jahr ein Zertifikat bekommen haben, können in eine Probegruppe einbezogen werden, bei der die unangekündigte Inspektion durchgeführt werden soll. Gemäß der Allgemeinanforderungen von GlobalGAP beträgt die Zahl der Hersteller, die zu dieser Gruppe gehören, min. 10% von der Gesamtzahl solcher Hersteller. Der Hersteller ist verpflichtet, die Durchführung dieser Inspektion in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Norm zu gewährleisten.

Das Ergebnis des Audits erfährt man am letzten Treffen, wenn der Inspektionsleiter darüber informiert und entsprechende Erklärungen über diese Ergebnisse gibt. Die Ergebnisse werden im GlobalGAP Bewertungsbericht  präsentiert. Der Bericht umfasst folgende Elemente:

– Details und bewertetes Objekt,

– mögliche fehlende Übereinstimmungen ,

– Zusammenfassung der Bewertung.

 

Der Bewertungsbericht ist das Eigentum der Organisation und kann nicht ohne Zustimmung der Organisation an Dritte weitergegeben werden, außer in den im GlobalGAP – Standard festgelegten Fällen.

Das Zertifikat wird für ein Jahr ausgestellt. Um das Zertifikat zu verlängern, muss eine erneute Zertifizierung durchgeführt werden. Ein Landwirt kann ein Zertifikat innerhalb einer oder mehrerer Verarbeitungseinheiten erhalten, wenn diese Besonderheit beispielsweise mit der geografischen Lage oder der Fläche verbunden ist. Man kann kein Zertifikat für Produkte erhalten, die auf der Farm nicht hergestellt werden. Es ist jedoch möglich, so genannte parallele Produktion innerhalb dieser Einheit durchzuführen. Diese Produktion wird außerhalb der Anforderungen des GlobalGAP-Systems durchgeführt, parallel zur zertifizierten Produktion. Es kann jedoch keine Produktion geben, die das gleiche Produkt in derselben Einheit herstellt.

Zertifizierung für Herstellergruppen und Einzelfarmen, die an mehreren Standorten herstellen – Qualitätsmanagementsystem

Um ein Zertifikat nach dieser Option zu erhalten, werden die Antragsteller, wenn sie das Zertifizierungsverfahren für die Übereinstimmung mit dem GlobalGAP-System bisher nicht durchlaufen haben, einer Voruntersuchung unterzogen. Sie umfasst:

– interne Kontrolle auf Übereinstimmung mit dem Qualitätsmanagementsystem, die bei der Produktionsgruppe/ bei einem einzelnen Landwirt von ihnen selbst durchgeführt wird,

–  interne Kontrolle, die bei jedem Hersteller der Gruppe/an jedem Standort des Herstellers auf Ihre Verantwortung gemäß der Checkliste für den zertifizierten Bereich durchgeführt wird,

– die angekündigte externe Kontrolle des Qualitätsmanagementsystems, die von der Zertifizierungsstelle durchgeführt wird,

– die angekündigte externe Inspektion, die vom Vertreter der Zertifizierungsstelle gemäß der Checkliste durchgeführt wird,

– unangekündigte externe Inspektion, die vom Vertreter der Zertifizierungsstelle gemäß der Checkliste durchgeführt wird.

 Nach der durchgeführten Anfangsbewertung kann der Hersteller mindestens einmal im Jahr einer erneuten Bewertung unterzogen werden. Sie besteht aus der Eigenkontrolle und einer externen Bewertung, die von der Zertifizierungsstelle durchgeführt wird. Wie bei einzelnen Herstellern wird das Zertifikat für ein Jahr ausgestellt. Um einer erneuten Zertifizierung unterzogen zu werden, muss man rechtzeitig einen Antrag stellen, um die Gültigkeit des Zertifikats nicht zu verlieren.

Anforderungsarten

Zu den Kontrollpunkten und GlobalGap-Vereinbarkeitskriterien gehören drei

grundlegende Anforderungsarten:

– Grundvoraussetzungen: für die 100% Übereinstimmung erforderlich ist,

– sekundäre Anforderungen: bei denen 95% der sekundären Anforderungen erfüllt werden sollen,

– Empfehlungen: gegen die das Niveau der Übereinstimmung nicht definiert ist, obwohl sie zur Bewertung gehören und gute Praktiken darstellen, die vom Subjekt angewendet werden müssen.

Sanktionen

Wenn keine Übereinstimmung festgestellt wird, muss der Hersteller mit den von der Zertifizierungsstelle zugewiesene Sanktionen rechnen. Sanktionen können den Hersteller und einzelne von ihm produzierte Produkte umfassen. Es gibt drei Arten von Sanktionen:

Warnung (Warning)

Warnung ist eine Anmerkung, die direkt bei der Inspektion gemacht wird. Die Warnung wird am Ende des Audits von dem Prüfer ausgegeben. Wenn die Warnung die Erstinspektion betrifft, muss der Antragsteller innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Überprüfung Korrekturmaßnahmen ergreifen. Wenn die Korrekturmaßnahmen nicht ergriffen werden, muss die Voruntersuchung wiederholt werden. Wenn eine Warnung während der Überprüfung ausgegeben wird, die mit der Erneuerung des Zertifikats verbunden ist, müssen Korrekturmaßnahmen innerhalb der

28 Tage seit der Inspektion ergriffen werden. Wenn keine Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, wird das Zertifikat ausgesetzt.

Aussetzen des Zertifikats

Das Zertifikat kann ausgesetzt werden, wenn die Ursache der mit der Warnung verbundenen Sanktion nicht innerhalb der festgelegten Frist beseitigt wurde. Es gibt zwei Aussetzungsarten:

– selbständige Aussetzung auf Antrag des Herstellers und Benachrichtigung der Zertifizierungsstelle im Zusammenhang mit solchen Bedingungen wie fehlende Übereinstimmung oder Schwierigkeiten bei der Beseitigung der Gründe der fehlenden Übereinstimmung,

– die Aussetzung wird von der Zertifizierungsstelle als Folge der fehlenden Übereinstimmung ausgestellt, die während der Inspektion festgestellt wurde, vor allem, wenn sie die Lebensmittelsicherheit gefährden kann.

Es gibt auch teilweise Aussetzung, wenn sie sich auf bestimmte zertifizierte Produkte bezieht oder sie kann ach alle Produkte einschließen.

Stornierung – Kündigung

Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag kann gekündigt werden, wenn eine offensichtliche und bewusste Verletzung der Anforderungen von GlobalGAP festgestellt wird und der Hersteller nicht in der Lage ist, Beweise für die Umsetzung der wirksamen Korrekturmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, die Aussetzung verursacht haben. Aufgrund der Kündigung des Vertrages darf der Hersteller die GlobalGAP-Logos nicht verwenden oder Informationen über das GlobalGAP-Zertifikat verteilen. Der Hersteller, der über die Kündigung des Vertrags benachrichtigt wurde, darf sich für mindestens 12 Monate für die GlobalGAP-Zertifizierung nicht bewerben.

 

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